Debatte: Ende des Wohlfahrtsstaates?

Warum stößt der Sozialstaat an seine Grenzen?

Versuch einer Analyse von Helmut Creutz

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»Die deutsche Wirtschaft steht am Scheideweg. Wenn es nicht endlich gelingt, das Steuer umzulegen und unserer Wirtschafts-. Finanz- und Sozialpolitik eine entscheidende Wendung zu gehen, dann ist der Niedergang der deutschen Wirtschaft besiegelt...« - Dieses Zitat könnte ans unseren Tagen stammen. Tatsächlich steht es in einer Denkschrift des Präsidiums des Reichsverbandes der Deutschen Industrie vom 2. Dezember 1929. Dieses Datum sollte uns zu denken geben. Denn wenn es zwischen dieser Aussage von vor 70 Jahren und heute eine Parallele gibt, gilt diese auch für das, was diesem Datum folgte. Und das war bekanntlich nicht nur ein Niedergang der deutschen Wirtschaft und damit verbunden eine soziale Katastrophe mit sechs Millionen Menschen ohne Arbeit und Brot. Vielmehr war es auch das Ende jenes ersten Versuchs in unserem Land, eine Demokratie zu praktizieren.

Gibt es tatsächlich Entwicklungen aus jener Zeit, die sich mit denen in unserer heutigen Wirtschaft vergleichen lassen? Einer Wirtschaft, die doch mit dem Begriff »Soziale Marktwirtschaft« gekennzeichnet ist? Können sich überhaupt in einem Gemeinwesen, das sich als Sozialstaat bezeichnet, vergleichbare Gefahren entwickeln?
Der Begriff Soziale Marktwirtschaft suggeriert, daß die Wirtschaft aus sich heraus bereits soziale Schwierigkeiten verhindert bzw. selbsttätig reguliert.


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Dabei läßt sich dieser Begriff nur schwerlich mit jenem zweiten bei uns geläufigen und genauso oft benutzten Etikett verbinden, nämlich jenem von der Freien Marktwirtschaft. Überprüft man beide Begriffe, so stellt man fest, daß wir in Wirklichkeit weder das eine noch das andere hatten:
Eine freie Marktwirtschaft gab es nicht, weil sich der Staat von Anfang an und sogar in zunehmenden Maße direkt in das Wirtschaftsgeschehen eingemischt hat. Eine soziale Marktwirtschaft gab es nicht, weil eine Marktwirtschaft an sich gar nicht sozial, sondern allenfalls tauschgerecht sein kann. Selbst dazu aber fehlte es bei uns an ausreichenden staatlichen Rahmenordnungen,


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z.B. an wirksamen Kartell- und Monopolgesetzen, die inzwi-schen sogar von einem Staat, der im Zuge wachsender Etatengpässe und Verschuldungen immer erpreßbarer wird, selbst eingeschränkt und außer Kraft gesetzt werden.
Vor allem aber fehlte es an entsprechend Waren Rahmenordnungen in den grundlegenden Bereichen allen Wirtschaftens, nämlich in der Geld- und Bodenordnung.

Für den Normalbürger ist ein Sozialstaat sicherlich ein Gebilde, das für Arbeit sorgt, ihn vor allen Nöten schützt und ihm auch ansonsten ausreichend unter die Arme greift.
Das gilt ganz besonders für den Krankheitsfall und das Alten Diese Art Sozialstaat hat bei uns über mehrere Jahrzehnte fast problemlos funktioniert, zumindest solange ein ausreichend hohes Wirtschaftswachstum ständig steigende Steuern und Sozialabgaben in die öffentlichen Kassen spülte. Das gilt auch für die Umstellung der Altersrente auf das Umlagesystem, den sog. Generationenvertrag, der in den 50er Jahren entstand, weil der NS-Staat alle Ersparnisse und Altersabsicherungen vernichtet hatte.

Warum aber kommt dieser Sozialstaat heute in Schwierigkeiten und auf Grund der Schwierigkeiten ins Gerede? Warum spricht man bereits von der Unbezahlbarkeit des Sozialstaats und beschwört sogar sein Ende? Wie kommt es, daß ein Staat, der vor 40 Jähren mit seinen Bürgern gemeinsam arm war, sich damals die Einrichtung der genannten sozialen Sicherungen erlauben konnte, diese heute aber, trotz vielmals größeren Reichtums, nicht mehr finanzieren kann?


Statt Aufklärung in Geld- und Bodenrechtsfragen zu betreiben,
wirbt dieser Kasper aus Dillingen /Saar unreflektiert für den Euro.


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Oder wie läßt sich erklären, daß unsere Städte und Gemeinden vor Jahrzehnten Schulen, Schwimmhallen, Bibliotheken, Theater und Sozialeinrichtungen problemlos schaffen und betreiben konnten, diese Einrichtungen heute aber - bei mehrfach höherer Wirtschaftsleistung und trotz des Verkaufs von Tafelsilber - nur noch unter Mühen aufrechterhalten können? Vordergründig bieten sich hierfür folgende Erklärungen an:
· Die Einnahmen des Staates sind gemessen an der Wirtschaftsleistung zurückgeblieben.
· Die vom Staat zu tragenden sozialen Lasten haben rascher zugenommen als der dafür vorhandene finanzielle Spielraum.
· Die zunehmende Arbeitslosigkeit wirft alle Etatplanungen über den Haufen.
· Die Verschuldung des Staates und der daraus resultierende Schuldendienst führen den Staat in zunehmende Schwierigkeiten.
· Die Vereinigung der beiden deutschen Staaten hat die öffentliche Leistungsfähigkeit überfordert.
Im folgenden sollen diese Erklärungsmuster der Reihe nach auf ihre Stichhaltigkeit überprüft werden.

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Waren die Staatseinnahmen zu niedrig?

Maßstab für alle Anspruchsrechte und -Zuteilungen in einer Gesellschaft ist die volkswirtschaftliche Leistung. Dieses Sozialprodukt ist in Deutschland nominell von 98 Mrd. DM 1950 auf 3446 Mrd. DM 1995 angestiegen, also auf das 34fache. Die Einnahmen der gesamten öffentlichen Haushalte (Gebietskörperschaften und Sozialversicherung) nahmen in der gleichen Zeit von 36,5 Mrd. auf 1.738 Mrd. zu, also auf fast das 48fache und damit um ein gutes Drittel mehr!

Diese Überentwicklung spiegelt sich auch in der sog. Staatsquote wider, also dem Anteil der Staatseinnahmen ausgedrückt in Prozenten des Sozialprodukts. Während diese Staatsquote in den 50er Jahren noch bei 37% lag, erreichte sie in den 70er Jahren bereits 46 und in den 90er Jahren 50%. Das aber bedeutet: Die Probleme unseres Sozialstaates lassen sich mit unzureichenden oder gar rückläufigen Staatseinnahrnen nicht erklären.

Sind die Sozialkosten zu rasch gestiegen?

Um diese Frage zu beantworten, müssen wir das Sozialbudget des Staates unter die Lupe nehmen, also die Gesamtheit aller Sozialausgaben. Hier ergibt sich eine Steigerung von knapp 17 Mrd. 1950 auf 1179 Mrd. 1995, also auf das 69fache. Damit nahmen die Ansprüche an den So-zialstaat noch rascher zu als die öffentli-chen Einnahmen, gemessen an der Entwicklung der Wirtschaftsleistung sogar doppelt so rasch. Diese Überentwicklung des Sozialbudgets geht aus Abb. l hervor. In ihr sind die Entwicklungen der gesamten Sozialleistungen wie die der wichtigsten Einzelposten in Prozenten des Sozialprodukts wiedergegeben.
Abb. 1: Entwicklung des Sozialbudgets und seiner Teile, Quelle.. BMA

Entwicklung des Sozialbudgets und seiner Teile

Wie aus der Darstellung ersichtlich, hat sich der gesamte Sozialetat von 1950 bis 1995 von 17 auf 34% des BSP verdoppelt. Das heißt, aus unserem Sozialprodukt wenden wir heute, gemessen an un-serer Wirtschäftsleistung zweimal soviel für soziale Zwecke auf wie Anfang der 50er Jahre, als die soziale Not unvergleichlich größer war. Dabei fand die entscheidende Überentwicklung bereits in den ersten drei Jahrzehnten unserer Wirtschaftsepoche statt. In den 80er Jahren kam es sogar zu einem deutlichen Rückgang, der ab 1990 erneut in einen steilen Anstieg überging. Zieht man hierfür die Vereinigungsfolgen als Erklärung heran, dann haben diese im Prinzip nur die Eskalation der ersten Jahrzehnte fortgesetzt und bis 1995 den Stand von 1980 nur geringfügig überschritten.

Betrachtet man die Entwicklungen der wesentlichsten Einzelposten, dann ist die geringe Größe der Sozialhilfeausgaben vielleicht für viele überraschend. Gemessen am Sozialprodukt lagen sie 4950 bei 1%, gingen dann sogar auf 0,5% zurück, um bis 1995 wieder auf 1,5% anzusteigen.

Einen ähnlichen, jedoch deutlich ausgeprägteren Verlauf nahmen die Ausgaben für den zweiten eingetragenen Posten der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung. Sie fielen von anfangs 2% ebenfalls auf 0,5% zurück, um dann bis 1980 wieder auf 2, und in den 90er Jahren auf 4% hochzuschießen. Dieser Verlauf spiegelt die Entwicklung der Arbeitslosigkeit wider.

Der drittgrößte Einzelposten, die Ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung, stieg dagegen in den 45 Jahren fast kontinuierlich von rund 3 auf 7% der Wirtschaftsleistung an, beschleunigt jeweils in den 70er und 90er und bei Stagnation in den 80er Jahren.

Bei dem viertgrößten Posten, den Kosten für die Rentenversicherung, zeichnet sich in den ersten drei Jahrzehnten - ähnlich wie beim gesamten Sozialbudget -ein steiler Anstieg von 4 auf 10% ab. Nach einem Rückgang in den 80er Jahren erreichten die Rentenaufwendungen 1995 lediglich wieder die Marke des Jahres 1980.

In der fünften eingetragenen Entwicklung sind dann die restlichen Posten des Sozialbudgets zusammengefaßt. Dazu gehören z.B. die Ausgaben für die Unfallversicherung, Wohn-, Kinder- und Erziehungsgeld, Beamtenpensionen, Altershilfe für Landwirte usw. Wie ersichtlich, nahmen diese übrigen Ausgaben nur in den beiden ersten Jahrzehnten von 8 auf 14% zu, stagnierten in den 70er Jahren und gingen von 1980-90 auf 11% deutlich zurück. Bis 1995 stiegen sie erneut auf 11,5% geringfügig an.

Zweifellos ist der deutliche Anstieg des gesarnten Sozialbudgets wie auch der Einzelposten in den 90er Jahren weitgehend äuf die vereinigungsbedingten Zusatzleistungen zuckzuführen. Das gilt besonders für den Auftrieb bei der Arbeitslosenversicherung. Die entscheidenden »Sünden« jedoch, die zu der überrnäßigen Belastung des Sozialstaats führten, sind bereits In den ersten drei Jahrzehnten unserer Wirtschaftsperiode begangen worden. Wie aus der Darstellung zu entnehmen, hingen sie vor allem mit dem übe mäßigen Anstieg der Kranken- und Ren tenversicherungsausgaben zusammen, in den ersten beiden Jahrzehnten auch mit dem Anstieg der übrigen Sozialausgabe

Hätte man also in diesen ersten Jahrzehnten die Zunahme der Sozialaufwendungen in diesen Bereichen in etwa den wirtschaftlichen Entwicklungen angepaßt oder wenigstens den Staatseinnahmen, wären die zusätzlichen vereinigungsbedingten Kosten relativ leicht zu verkraften gewesen. Auch wenn die in den 80er Jahren durchgesetzte Reduzierung der gesamten Sozialausgaben verständlicherweise zu vielfä1tigen Protesten führte, muß sie im Hinblick auf die Vereinigung fast als Glücksfall angesehen werden.

Folgen der Steuerpolitik

Wie dargelegt, hat der Staat seine Einnahmen langfristig deutlich über die Wirtschaftsentwicklung hinaus steigern können. Das gilt selbst für die Zeit von 1990 95, trotz des Konjunktureinbruchs im Jahre 1993. So nahm in diesen Jahren - als über die Wende hinweg - die Wirtschaftsleistung nominell um 50% zu, die Staat einnahmen stiegen jedoch um 60%.

Warum trotz dieser Einnahmesteigerungen soziale Probleme zugenommen haben, geht aus Abb. 2 hervor. In ihr sind die wichtigsten Einzelsteuern mit ihrem prozentualen Anteilen am gesamten Steueraufkommen von 1950-95 wiedergegeben.
Ins Auge springt vor allem die Entwicklung der Lohnsteuer, deren Anteil an den gesamten Steuereinnahmen von 9% (1950) auf 34% (1985) und damit fast auf das Vierfache eskalierte. Der anschließende relativ leichte Rückgang bis 1991 auf 31% dürfte einmal mit der Steuersenkung Ende der 80er Jahre zusammenhängen, vor allem jedoch mit dem ab 1991 einsetzenden Rückgang der Arbeitnehmerzahlen.

Die beiden anderen einkommensbezogenen Steuern stiegen nur in den ersten zehn Jahren in etwa mit der Lohnsteuer an, um danach tendenziell zurückzufallen. Besonders groß war dabei der Rückgang der veranlagten Einkommensteuer in de letzten 30 Jahren von 14 auf 2%.

Abb. 2: Langfristige Entwicklungen wesentlicher Steuern in % der gesamten Steuereinnahmen
Langfristige Entwicklungen wesentlicher Steuern in % der gesamten Steuereinnahmen

Die ebenfalls eingetragene Entwicklung der Umsatzsteuern zeigt dagegen langfristig eine in etwa gleichbleibende Größe, schwankend um 25% des Steueraufkommens. Doch auch diese Umsatzsteuern werden überwiegend von jener Bevölkerungsgruppe getragen, die mit der Lohnsteuer bereits überproportional zur Kasse gebeten wird.

Besonders interessant ist der Vergleich zwischen den drei größten Einkommsteuern; Der Lohnsteuer, die von den Arbeitnehmern gezahlt wird, der veranlagten Einkommensteuer, die überwiegend von den selbständig Beschäftigten aufzubringen ist, und der Körperschaftsteuer, die sich auf die Einkommen der Unternehmen bzw, Kapitalgesellschaften bezieht

Wie extrem sich das Aufkommen aus diesen einkommensbezogenen Steuern gegeneinander verschoben hat, geht noch deutlicher aus der Abb. 3 hervor.
Struktur der wichtigsten Einkommensteuern (prozentuale Aufteilung)

Abb. 3: Struktur der wichtigsten Einkommensteuern (prozentuale Aufteilung), Quelle: Deutsche Bundesbank

Während bis 1960 alle drei Steuerarten noch in etwa gleichgewichtige Erträge brachten, bestritt die Lohnsteuer 1975 bereits 65% und 1995 sogar 90% des Gesamtaufkommens. Oder anders gesehen: Während im ersten Jahrzehnt die Körperschaft- und veranlagte Einkommensteuer noch 66% der Gesamtlast übernahmen, ist ihr gemeinsamer Anteil bis 1995 auf 10 % geschrumpft! Die veranlagte Einkommensteuer ging dabei sogar von 39 auf 4% Aufkommens zurück und damit fast ein Zehntel ihrer Ausgangsbeteiligung.

Die inzwischen riesige Differenz zwischen dem Aufkommen aus der Lohn- und der veranlagten Einkommensteuer ist zu einem erheblichen Teil auf die gegenläufigen Verschiebungen der Beschäftigtenzahlen in beiden Steuerzahlergruppen zurückzuführen. So nahm die Zahl der Selbständigen einschl. der mitarbeitenden Familienangehörigen - von 6,4 auf 3,7 Mio. ab, während die Zahl der unselbständig Beschäftigten - verstärkt noch durch die Vereinigung - von 14 auf 31 Mio. anstieg.

Ebenso entscheidend dürften jedoch die Verschiebungen der pro-Kopf-bezogenen Steuerbelastungen in beiden Gruppen für die Verteilungsdiskrepanz sein, auch wenn eine solche Umrechnung im Bereich der veranlagten Einkommensteuer aus verschiedenen Gründen etwas fragwürdig ist. Rechnet man trotz dieser Vorbehalte die gezahlten Steuern auf jeweiligen Beschäftigtenzahlen um, so entfielen beispielsweise auf jeden Arbeitnehmer 1950 rund 130 DM Einkommensteuern, auf jeden Selbständigen rund 350 DM. 1995 aber lagen die entsprechenden Leistungen je Arbeitnehmer bei 9.100 DM, je Selbständigen jedoch bei 3.600 DM. Das heißt, die steuerlichen Pro-Kopf-Belastungen haben sich inzwischen von 1:3 auf 3:1 umgekehrt. Anders ausgedrückt: Die Steuerzahlungen der Arbeitnehmer sind seit 1950 nominell auf das Siebzigfache gestiegen. die der Selbständigen jedoch nur auf das Zehnfache.
Und das vor dem Hintergrund eines deutlich steileren Anstiegs der Selbständigen Einkommen.

Sucht man für diesen Tatbestand wiederum eine Erklärung, dann bieten sich dafür als erstes die unterschiedlichen Steuereinzugsverfahren an. Bekanntlich werden alle Arbeitnehmer direkt zur Kasse gebeten. Die Selbständigen verfügen dagegen, ähnlich wie die Körperschaften über einen offensichtlich ständig gewachsenen Steuergestaltungsspielraum. Mit legalen, halblegalen und zunehmend auch illegalen Mitteln (Steuerflucht) sind sie in der Lage, das zu versteuernde Einkommen auf oft geringfügige Beträge herunterzurechnen bzw. sich sogar ganz den Zahlungen zu entziehen. Der immer wieder als Schreckgespenst angeführte Spitzensteuersatz von 53%, der angeblich des Standort Deutschland gefährdet, hat mit der Wirklichkeit also nur wenig zu tun.

Es kommt aber nicht nur zur Vermeidung von Steuerzahlungen im Bereich der veranlagten Einkommensteuem, sondern inzwischen in einem immer größeren Ausmaß sogar zu Steuerrückerstattungen Und das trifft selbst auf Einkommensmillionäre zu. So berichtete »DIE WOCHE« am 17.10.1997 aus dem Millionärs-Domizil Bad Homburg, daß dort die Zahl derjenigen zunimmt, die laut Aussage des dortigen Finanzamtsleiters »siebenstellige Einkünfte einfach >weggestalten< - vor allem durch Investitionen in Ost-Immobilien«. In seinem besten Jahr, nämlich 1990, nahm das dortige Finanzamt noch fast 440 Mio. DM ein, 1996 nur noch 196 Mio.; diesen Einnahmen standen jedoch 219 Mio. Steuerabzüge bzw. Rückerstat-tungen gegenüber, so daß per Saldo ein Verlust zu verzeichnen war! Selbst die Bundesbank bestätigt diese Entwicklungen: »Die Erstattungen sind inzwischen schon rast so hoch wie die Steuereingänge; was hauptsächlich der weiterhin starken Inanspruchnahme steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten zuzuschreiben sein dürfte.« (Monatsbericht 8197, S.97) Wie fragwürdig diese Abschreibungsmöglichkeiten letztlich waren, zeigt sich nicht nur an den leerstehenden Wohn- und Gewerbeobjekten in den neuen Ländern, sondern auch daran, daß auf diese Weise kaum irgendwo die erhoffte Wirtschaftsbelebung zustande kam.

Wie sehr sich die Bedingungen langfristig zuungunsten der Arbeitnehmer verschoben haben, zeigt sich auch an den Gesamtabzügen von den Bruttolöhnen und -gehältern. Während diese 1950 erst bei 14% lagen, sind sie inzwischen auf 34% angestiegen! Zwar ergeben sich auf diese Weise für den Staat sichere, weil so gut wie gar nicht manipulierbare Mehreinnahmen. Gleichzeitig wachsen aber auch seine Zahlungsverpflichtungen, da aufgrund der hohen Abzüge immer mehr Familien mit ihrem sinkenden Nettoeinkommen auf staatliche Zuwendungen angewiesen sind.

Kumulation von sozialen Problemen und Geldvermögen

Während sich die Staatseinnahmen von 1950-95 fast um die Hälfte rascher und das Sozialbudget doppelt so zügig entwik-kelten wie die Wirtscbaftsleistung, nahmen die Gelvermögen und Schulden sogar viermal so rasch zu. Als Folge kommen heute auf jede Mark Sozialprodukt rund 2,40 Mark Geldvermögen bzw. Schulden, während es 1950 erst rund 60 Pfennig waren!

Da im Gleichschritt mit den Geldvermögen und den Schulden die Zinsströme übermäßig steigen und diese Zinsströme immer von der Arbeit zum Besitz fließen, sind entsprechende soziale Umverteilungsfolgen unvermeidbar. Dabei kommt es bei der überwiegenden Mehrheit der Haushalte per Saldo zu Einkommensabflüssen, denen bei einer Minderheit per Saldo entsprechend hohe und konzentrierte Einkommenszugewinne gegenüberstehen. Dies schlägt sich auch in der Zusammensetzung der privaten Einkommen nieder. So ist z.B. der Anteil der Nettolöhne und -gehälter in den verfügbaren Einkommen von 1978-94 von 54 auf 45% zurückgegangen, während der Anteil der Vermögenseinkommen und privaten Entnahmen aus Unternehmen von 23 auf 33% zunahm. Der restliche Einkommensanteil, aus dem staatlichen Sozialbudget stammend, blieb mit 23 bzw. 22% in diesen 16 Jahren praktisch konstant.
Diese Verschiebungen zeichnen sich auch ab, wenn man die jährlichen Zuwachsraten des Sozialprodukts mit jenen der Nettolöhne und der Geldvermögen vergleicht (siehe Abb. 4).
In den ersten beiden Jahrzehnten lag die Zunahme der Geldvermögen noch nahe bei jener der Wirtschaftsleistung. In den 80er Jahren erreichte sie bereits das 2,5fache und in den 90er Jahren das 3,3fache. Umgekehrt fiel die Zuwachsrate der Arbeitnehmer-Nettoeinkommen bereits in den 80er Jahren leicht und seit 1990 deutlich gegenüber der Wirtschaftsentwicklung zurück. Dabei ist zu beachten, daß die Verzinsung für das eskalierende Geldvermögen überwiegend erst beim Ausgeben der Nettoeinkommen als Verlust zu Buche schlägt, versteckt in allen Preisen und Gebühren. D.h.: Nicht nur die Entwicklungen im Bereich der Steuern haben eine zunehmende Umverteilung von unten nach oben bewirkt. Noch gravierender ist diejenige, die von den Zinstransfers ausgeht. Rechnet man die gesamten Schuldenzinsen einmal auf die verfügbaren Einkommen um, dann sind diese Zinstransfers, die 1950 noch bei 6% gelegen haben, inzwischen auf über 20% angestiegen. Abb.4: Zuwächse der Geldvermögen, des Bruttosozialproduktes sowie der Nettolöhne und -gehälter
Quelle: Bundesbank, ab 1991: Deutschland
Zuwächse der Geldvermögen, des Bruttosozialproduktes sowie der Nettolöhne und -gehälter

Erfreulicherweise werden diese Umschichtungen inzwischen auch von den Gewerkschaften thematisiert. So hat die stellvertretende DGB -Vorsitzende, Ursula Engelen-Kefer, darauf hingewiesen, daß die Hälfte der in Deutschland anfallenden Zinsen und Dividenden einer Minderheit aller Haushalte zugute kommt. »Das Einkommen dieser fünf Prozent nur aus Zinsen und Dividenden ist damit vier- bis fünfmal so hoch, wie insgesamt für Sozialhilfeempfänger aufgewendet werden muß.« (Tagesspiegel, 17.9.97)

Welche Problematik mit solchen Zinstransfers verbunden ist, zeigt sich z.B. bei der Staatsverschuldung, zu deren Bedienung inzwischen rund 130 Mrd. in die Taschen der Geldvermögensbesitzer fließen. Auf gleiche Weise fließt ein zweieinhalb-mal so hoher Betrag von den verschuldeten Unternehmen an das Geldkapital. Da es vielen Unternehmen jedoch nicht mehr gelingt, diese steigenden Zinskosten auf die Preise umzulegen, eskaliert die Zahl der Insolvenzen. Allein seit 1990 waren es fast 150.000 Unternehmen, die überwiegend aus Verschuldungsgründen in die Zahlungsunfähigkeit gerieten. Bedenkt man, daß im Zuge dieser Insolvenzen rund 2 Millionen Arbeitskräfte entlassen wurden, wird die Gefährlichkeit dieser Schuldenentwicklungen deutlich.

Problemverschärfend wirkt bei allem, daß diese Zinslastentwicklungen nicht kontinuierlich wie die Geldvermögen und Schulden zunehmen, sondern in den Hochzinsphasen jeweils förmlich explodieren. So ist es sowohl 1978-82 wie auch 1988-92 jeweils zu einer Verdoppelung der fremdkapitalbezogenen Zinzlasten gekommen. Rechnet man die Zinserträge der Banken, die etwa mit den Fremdkapitalkosten unserer Wirtschaft gleichzusetzen sind, in Prozente des Sozialprodukts um, ergibt sich die konjunkturentscheidende Zinslastquote. Da mit dem Anstieg der Zinslasten das Wirtschaftswachstum nachläßt und schließlich einbricht, ergibt sich aus dieser Zinsquotenkurve eine besonders deutliche Beziehung zur Arbeitslosigkeit: Ein Jahr nach ihrem Gipfel hört auch der Anstieg der Arbeitslosigkeit auf. Zu einer Umkehr der Entwicklung, also zu einer Abnahme der Arbeitslosigkeit, kommt es jedoch trotz fallender Zinssätze immer zögerlichen Ursache dafür ist, daß der Vorteil der sinkenden Zinssätze durch die ständig ansteigende Verschuldung kompensiert und inzwischen sogar überkompensiert wird. Erst wenn die stagnierenden Zinslasten nach einigen Jahren zu einer Erholung der Konjunktur, der Firmengewinne und schließlich auch der Massenkaufkrraft geführt haben, führt das Fallen der Zinslastquote zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bzw. zu Wiedereinstellungen vorher entlassener Mitarbeiten Da aber die immer höhere und auch in Krisenzeiten weiter steigende Verschuldung diese Erholung immer mehr erschwert, dauert dieser Prozeß zunehmend länger

Zwischenresümee

Betrachtet man die Problemfelder im Zusammenhang, so zeichnen sich in allen Fällen Entwicklungen ab, die den Sozialstaat in zunehmendem Maße gefährden müssen.

So verschlechtert sich die Lage der Arbeitnehmer z.B. nicht nur durch den Rückgang der Beschäftigtenzahlen bei einer wachsenden Zahl der Sozialleistungsempfänger, sondern auch noch durch die zunehmenden Laufzeiten dieser Sozialleistungen. Aufgrund des daraus resultierenden Rückgangs der Nettoeinkommen und damit der allgemeinen Massertkaufkraft ist es den Arbeitleistenden immer weniger möglich, die selbst produzierten Güter auch zu erwerben.

Die Lage der Unternehmer wiederum verschlechtert sich sowohl durch den genannten Rückgang der Massenkaufkraft als aus der tendenziell wachsenden Verschuldung. Der Versuch, die daraus resultierenden Engpässe durch Personaleinsparungen und/oder Produktivitätssteigerungen zu minimieren, ist zwar verständlich, führt aber mittelfristig nur zur Vergrößerung der Probleme. Denn die durch den Ersatz von Menschen durch Maschinen erzeugte Mehrproduktion trifft Zwangsläufig auf eine zusätzlich verringerte Nachfrage.

Die öffentlichen Haushalte schließlich werden gleich von drei Seiten in die Zange genommen: Einmal gehen als Folge von Rationalisierungen und Konjunktureinbruch die Steuereinnahmen zurück, zum anderen steigen die Kosten im Sozialbereich. Außerdem wird das in den letzten Jahrzehnten praktizierte Schließen der Etatlücken durch Kredite immer mehr zu einer Falle, die am Ende zu noch höheren Kürzungen der Sozialausgaben zwingt.

Was könnte man tun... im Gesundheitswesen?

Pharmaindustrie, Apotheker, Krankenhäuser und Ärzte sind aus naheliegenden Gründen an Kostensenkungen kaum interessiert, und der sich machtlos fühlende Versicherte ist bemüht, sein Geld über möglichst viele Leistungen zurückzuholen. Daß auf dieser Grundlage Reformen nur schwerlich greifen können, liegt auf der Hand. Ganz anders wäre es, wenn die Versicherten selbst an Kosteneinsparun-gen interessiert wären. Die inzwischen eingeführten Kostenbeteiligungen sind darum zwar ein richtiger Ansatz, gleichzeitig aber auch ein Stück Sozialabbau, weil sie die sozial Schwächsten am stärksten treffen.

Ein konstruktiver Weg wäre das bereits seit Jahrzehnten immer wieder vorgeschlagene Splitting der Versicherungsbeiträge. Dabei würde die Hälfte oder zwei Drittel der heutigen Zahlungen in den Gemeinschaftstopf fließen, der Rest auf ein persönliches Konto bei der Versicherung. Hat sich auf diesem Konto ein bestimmtes Guthaben von beispielsweise 4000 DM angesammelt, verringern sich die Bei-tragszahlungen auf den Gemeinschaftsan-teil. Nimmt der Versicherte Leistungen in Anspruch, werden diese zuerst von seinem persönlichen Guthaben abgebucht. Die vollen Beitragszahlungen leben anschließend wieder auf, bis zur erneuten Füllung des persönlichen Kontos. Damit wird dem Versicherten bewußt, daß er letztlich immer sein eigenes Geld ausgibt. Er dürfte darum mit Versicherungsleistungen sorgsamer umgehen und an seiner Gesunderhaltung wie der Vermeidung unnötiger Kosten interessierter sein. Natürlich müßte dann auch mit der verdeckten Methode Schluß gemacht werden, mit der heute Ärzte und andere Leistungsträger mit den Versicherungen abrechnen.

...bei den Altersrenten?

Daß die zunehmende Scherenöffnung zwischen Leistungszahlern und -empfängern entweder zu höheren Beiträgen oder sinkenden Leistungen führen muß, ist nach Adam Riese unvermeidlich, auch wenn Politiker immer wieder das Gegenteil behaupten. Ebenso ist der heute andiskutierte Umstieg von dem jetzigen Umlage- auf ein Kapitaldeckungssystem kaum möglich. Entweder müßte die heutige arbeitende Generation für beide Systeme gleichzeitig die Zahlungen leisten, oder die heutige Rentnergeneration auf ihre Ansprüche verzichten. Dieses Problem läßt sich auch bei einem schleichenden Übergang kaum lösen, es sei denn, daß der Staat die entstehenden Lücken aus Steuermitteln schließt, was angesichts der eigenen Haushaltslücken ebenso eine Illusion bleiben dürfte.

Im übrigen ist das derzeit so viel gelobte Kapitaldeckungsverfahren, bei der jeder Versicherte seine Rücklagen für das Alter selbst anspart, mit etlichen Fragezeichen zu versehen. Das betrifft nicht nur die Erfahrung von zwei Generationen in diesem Jahrhundert, deren Ansprüche an solche Versicherungsarten nach den staatlichen Währungsruinierungen nur noch Makulatur waren. Das betrifft auch die mit dieser Alterssicherung versprochenen Vorteile einer wesentlich höheren Rente. Zweifellos sind die späteren Rentenzahlungen aufgrund der zinsbedingten Zuwächse der Ansparungsbeträge höher als

jene aus dem Umlageverfahren. Zu berücksichtigen ist jedoch, wie diese zinsbedingten Zuwächse zustandekommen.

Geht man dieser Frage nach, dann vergrößern diese Rentenersparnisse zuerst einmal die Kaufkraftmasse, die über Kredite wieder in die Wirtschaft zurückgeführt werden muß. Denn während bei dem Umlageverfahren die von den Beitragszahlem abgetretene Kaufkraft direkt wieder in den Kreislauf gelangt, macht sie beim Kapitaldeckungsverfahren immer den Umweg über zusätzliche und zu verzinsende Kredite. Die sich daraus ergebende Mehrbelastung an Zinsen wird jedoch in jeder Volkswirtschaft letztlich immer auf die Endverbraucher übergewälzt. Das heißt, die um die Zinsen erhöhten Rentenbeträge müssen von den Versicherten selbst erarbeitet werden, so daß die Vorteile dieser Alterssicherung in Wirklichkeit eine Illusion sind.

...bei der Arheitslosigkeit?

Vollbeschäftigung ist immer erreichbar, wenn man das vorhandene Volumen an (sinnvoller) Arbeit und die damit verbundenen Einkommen flexibel unter alle Arbeitswilligen aufteilt. Arbeitslosigkeit wird es immer geben, wenn man auf den Rückgang des Arbeitsvolumens mit Entlassungen reagiert. Daß man dabei den Lohn der weiterhin Beschäftigten um jene Teile kürzen muß, die man zum Unterhalt der Ausgegrenzten benötigt, ist letztlich unvermeidbar. Der zweite Weg ist also der schlechtere. Er nimmt den weiterhin Beschäftigten nicht nur einen Teil des Lohnes, sondern auch von jener Freizeit weg, über den die Entlassenen in einem oft schädlichen Überfluß verfügen. Hätten also die Gewerkschaften ihre mutige Arbeitszeitpolitik der ersten zwei Nachkriegsjahrzehnte fortgesetzt, durch die es im Jahresdurchschnitt zu Kürzungen der Wochenarbeitszeit von 20 bis 30 Minuten kam, würden wir heute, bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von etwa 28 bis 30 Stunden, kaum eine so hohe Sockelarbeitslosigkeit haben.

Was jedoch auch mit dieser kontinuierlichen Arbeitszeitverkürzung nicht vermeidbar gewesen wäre, sind die schubartigen Anstiege der Arbeitslosigkeit, die jeder Hochzinsphase nachfolgen. Dies und die damit zusammenhängenden Konjunktureinbrüche wären vermeidbar, wenn die sich wiederholenden inflationsbedingten Zinsanstiege unterbunden werden könnten. Kurz, wenn die Bundesbank die Geldmenge endlich in den Griff bekommen würde, was nur mit einer Umlaufsicherung für das Geld erreichbar ist.

Was ebenfalls ohne Geldordnungskorrektur nicht vermieden werden kann, ist -auch bei optimaler Arbeits- und Lohnverteilung - der ständige anfangs relative und schließlich absolute Rückgang der gesamten Arbeitseinkommen. Der aber muß immer eintreten, wenn die Wirtschaftsleistung mit der Steigerung der Geldvermögen und Schulden nicht mehr mithalten kann. Erst wenn dieses Überwachstum der monetären Größen und damit die zunehmende Umverteilung zwischen Kapital und Arbeit überwunden ist, sind auch Produktivitätssteigerungen für die arbeitenden Menschen keine Bedrohung mehr, selbst wenn sie mit Arbeitszeitverkürzungen und Lohnrückgängen verbunden sind. Denn wenn die Rationalisierungsinvestitionen nicht mehr mit hohen Zinsen belastet sind, würden diese Lohnrückgänge durch die Kosteneinsparungen und die ihnen folgenden Preissenkungen weitgehend ausgeglichen.

Sanierung des Sozialstaats

Zur Sanierung des noch vorhandenen Sozialstaats ist einmal eine radikale Reform des Steuerwesens erforderlich, mit der sämtliche Einkommen auf gerechte Weise an den Kosten des Staates wie der Sozialmaßnahmen beteiligt werden. Dazu gehört auch der weitgehende Abbau aller Subventionen und Abschreibungsmöglichkeiten, da diese immer nur durch Höherbelastungen der Steuerzahlermehrheit ausgeglichen werden können.
Doch selbst ein Mehr an Steuergerechtigkeit kann den Sozialstaat letztlich nicht retten, wenn die Fehlstrukturen unseres monetären Systems bestehen bleiben. Denn die heutige prekäre Gesamtsituation in unserer Gesellschaft ist weniger die Folge überzogener Ansprüche der Bürger an den Sozialstaat, als die der zunehmenden Ansprüche des Kapitals an das Sozialprodukt.

Auf ihrem heutigen Stand könnten diese Ansprüche des Kapitals und damit die Umverteilung zwischen Kapital und Arbeit nur gehalten werden, wenn es möglich wäre, die Wachstumsraten der Wirtschaft auf jene der Geldvermögen bzw. auf die Höhe der Zinsen anzuheben. Da dies aber nicht nur aus Umweltgründen immer weniger möglich ist, kann nur der umgekehrte Weg, nämlich die Absenkung der Zinssätze und damit des Wachstums der Geldvermnögen und Schulden auf die gegebenen Wachstumsraten des Sozialprodukts den Status quo erhalten. Aus allen diesen Gründen wäre auch ein »Bündnis für Arbeit« nur dann erfolgreich, wenn nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch das Kapital - und hier vor allem das Geldkapital - auf Einkommenszuwächse verzichten bzw. diese zumindest an den Anstieg des Sozialprodukts binden würde. Ohne diese Anpassung aller Ansprüche an die Wirtschaftsleistung, werden wir die hier aufgezeigten und weiter zunehmenden Problementwicklungen nicht in den Griff bekommen können.

Wenn wir den Sozialstaat sanieren und verhindern wollen, daß er der Deregulierung und Globalisierung der Wirtschaft zum Opfer fällt, kommen wir um eine Befassung mit der Geldordnung und ihrer Fehlstrukturen nicht herum. Ohne deren Korrektur muß die soziale Polarisierung von Armut und Reichtum weiter zunehmen und damit den finanziellen Spielraum weiter einengen, der für einen Sozialstaat unverzichtbar ist.

Helmut Creutz


(Helmut Creutz ist als Geld- und Wlrtschaftsanalytiker in Aachen tätig)

Aus: Sozialismus 5/98, S. 46-52



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