Belgrad (AP) Das serbische Parlament hat am Donnerstag den von der EU und
Rußland vorgelegten Friedensplan für das Kosovo angenommen. Das
Dokument wurde der Nachrichtenagentur AP aus Kreisen des Parlaments zugespielt
und hat nach einer inoffiziellen Übersetzung folgenden Wortlaut:
«Um bei einer Lösung der Kosovo-Krise voranzukommen, sollte ein
Abkommen nach den folgenden Prinzipien erreicht werden:
1. Ein sofortiges und nachprüfbares Ende der Gewalt und Unterdrückung
des Kosovos.
2. Ein überprüfbarer Rückzug aller Militär-, Polizei-
und paramilitärischen Kräfte aus dem Kosovo nach einem zügigen
Zeitplan.
3. Die Stationierung einer wirksamen, internationalen zivilen Präsenz
und einer Sicherheitspräsenz im Kosovo unter UN-Aufsicht, die so tätig
werden, wie es gemäß Kapitel 7 der UN-Charta entschieden werden
kann, und die in der Lage sind, die Erreichung gemeinsamer Ziele zu
garantieren.
4. Eine internationale Sicherheitspräsenz mit wesentlicher Nato-Beteiligung
muß unter einheitlicher Kontrolle und einheitlichem Kommando stationiert
und ermächtigt werden, eine sichere Umgebung für alle Bewohner
im Kosovo zu erreichen und die sichere Rückkehr der vertriebenen Personen
und der Flüchtlinge in ihre Häuser zu ermöglichen.
5. Die Einrichtung einer Übergangsverwaltung für das Kosovo, die
der UN-Sicherheitsrat beschließen wird und unter der die Bevölkerung
des Kosovos eine substantielle Autonomie innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien
genießen wird. Die Übergangsverwaltung wird während der Zeit
der demokratischen Übergangs- und Selbstverwaltungsinstitutionen eine
befristete Autorität sicherstellen sowie die Bedingungen für ein
friedliches und normales Leben aller Bürger im Kosovo schaffen.
6. Nach dem Rückzug wird einer vereinbarten Zahl von serbischen Offiziellen
die Rückkehr erlaubt, um folgende Aufgaben zu erfüllen: die Verbindung
zu der internationalen zivilen Mission und der internationalen
Sicherheitspräsenz, die Markierung von Minenfeldern, die Aufrechterhaltung
einer Präsenz an Orten des serbischen Kulturerbes, die Aufrechterhaltung
einer Präsenz an wichtigen Grenzübergängen.
7. Sichere und ungehinderte Rückkehr aller Flüchtlinge und der
Vertriebenen unter Aufsicht des UNHCR und ungestörter Zugang für
humanitäre Organisationen in das Kosovo.
8. Ein politischer Prozeß mit dem Ziel, ein politisches
Übergangsabkommen zu erreichen, das eine wesentliche Autonomie für
das Kosovo sicherstellt - in voller Berücksichtigung des Abkommens von
Rambouillet, der Prinzipien der Souveränität und territorialen
Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien und anderer Staaten in der
Region ebenso wie der Entmilitarisierung der Kosovo-Befreiungsarmee. Die
Gespräche zwischen den Parteien darüber sollten die Einrichtung
demokratischer Selbstverwaltungsinstitutionen nicht verzögern oder
stören.
9. Ein allgemeiner Ansatz für die wirtschaftliche Entwicklung der
Krisenregion. Dies würde die Ausführung eines Stabilitätspakts
für Südosteuropa, breite internationale Beteiligung zur Förderung
von Demokratie und wirtschaftlichem Wohlstand sowie Stabilität und regionale
Zusammenarbeit einschließen.
10. Das Ende militärischer Aktivitäten wird von der Annahme der
aufgelisteten Prinzipien und von der gleichzeitigen Befolgung anderer zuvor
ermittelter Elemente abhängen, die in der Fußnote unten
aufgeführt sind. Dann wird ein militärisch-technisches Abkommen
vereinbart, das unter anderem zusätzliche Modalitäten bestimmt,
darunter die Rolle und Funktion jugoslawischer, das heißt serbischer,
Offizieller im Kosovo.
11. Der Prozeß des Rückzugs schließt einen in Abschnitte
unterteilten, genauen Zeitplan und die Abgrenzung einer Pufferzone in Serbien
ein, hinter die sich die Truppen zurückziehen.
12. Die zurückkehrenden Kräfte: Die Ausrüstung der
zurückkehrenden Kräfte, die Reichweite ihrer funktionalen
Verantwortlichkeiten, der Zeitplan für ihre Rückkehr, die Bestimmung
der geographischen Gebiete für ihre Tätigkeiten, die Regeln für
ihre Beziehungen zu der internationalen Sicherheitspräsenz und der
internationalen zivilen Mission.
Fußnote: Andere erforderliche Elemente: ein schneller und genauer Zeitplan
für den Rückzug, was zum Beispiel bedeutet: sieben Tagen bis zum
Ende des Rückzugs; Abzug von Waffen der Luftverteidigung aus der Zone
gegenseitiger Sicherheit von 25 Kilometern innerhalb von 48 Stunden; die
Rückkehr von Offiziellen zur Erfüllung der vier Aufgaben wird unter
Aufsicht der internationalen Sicherheitspräsenz ausgeführt und
wird auf eine kleine vereinbarte Zahl begrenzt, Hunderte, nicht Tausende.
Die Einstellung der Militäraktionen wird erfolgen, wenn der Beginn des
Rückzugs verifiziert werden kann. Die Diskussion über das
militärisch-technische Abkommen wird die vereinbarte Zeit für den
Rückzug nicht verlängern.»
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H.-J.Werner Letzte Änderung am 30.05.1999
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